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Monique Jesse / DGB-Jugendbildungsstätte

JAV: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung!

Bist du ein kommunikativer Mensch? Sind dir deine und die Rechte deiner Kolleg*innen wichtig? Hilfst du gerne anderen Menschen bei Problemen? Willst du dich für Gerechtigkeit einsetzen? Dann bist du genau richtig für die JAV!

ei Konflikten auf dem Arbeitsplatz steht viel auf dem Spiel, denn es kann für die/den beteiligten Beschäftigten den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Auszubildende riskieren, vom Betrieb nach der Ausbildung nicht übernommen zu werden. Die JAV ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die erste Anlaufstelle für Auszubildende bei Fragen, Problemen und  Konflikten.

JAV bedeutet Jugend- und Auszubildendenvertretung.

In Betrieben mit mindestens fünf noch nicht volljährigen Beschäftigten oder Auszubildenden wird eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Gewählt wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausschließlich von diesen Beschäftigten.

Ihre Aufgabe besteht darin, die besonderen Interessen und Rechte von jugendlichen Arbeitnehmer*innen bis 18 Jahre sowie allen Auszubildenden im zu vertreten. Falls es zu Streitigkeiten oder Problemen auf dem Arbeitsplatz kommt, kann die JAV die jungen Kolleginnen und Kollegen unterstützen und beraten.

Die JAV ist auf die Zusammenarbeit mit einem Betriebsrat  und Personalrat angewiesen. Die JAV kann nur gewählt werden, wenn es bereits einen Betriebsrat gibt.

WICHTIG: Jugendliche und Auszubildende dürfen auch während ihrer Arbeit mit Problemen und Anregungen zu ihrer JAV gehen.

Die JAV ist auf die Zusammenarbeit mit einem Betriebsrat  und Personalrat angewiesen. Die JAV kann nur gewählt werden, wenn es bereits einen Betriebsrat gibt.

WICHTIG: Jugendliche und Auszubildende dürfen auch während ihrer Arbeit mit Problemen und Anregungen zu ihrer JAV gehen.

Der Handlungsspielraum der JAV-Mitglieder begrenzt sich auf den Betrieb oder die Dienststelle. Ihre Zuständigkeit endet sozusagen an der Betriebstür. Darüber hinaus können sie zwar beraten und mit Informationen beistehen, allerdings ohne direkte Einflussmöglichkeit (z.B. der Berufsschule gegenüber).

1. Einhaltung von Schutzvorschriften für Jugendliche und Auszubildende:
Die JAV muss darauf achten, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beachtet und umgesetzt werden, die Jugendliche und Auszubildende schützen.

2. Verbesserung der Ausbildungsbedingungen:
Grundsätzlich hat die JAV zur Aufgabe, die Verbesserung der Ausbildung voranzubringen.

Beispiele:
- Verbesserung der Ausbildungswerkstätten und -plätze
- Durchführung von zusätzlichen Fachunterrichts im Betrieb
- Besorgung zusätzlicher Ausbildungsmittel
- Einführung von mehr Kontrollen zum Ausbildungsstand
- Einführung von Job-Tickets bzw. die Übernahme der Fahrtkosten
- kostenfreie Ausgabe von Arbeits- und Sicherheitskleidung
- Schaffung zusätzlicher, qualifizierter Ausbildungsplätze

3. Information der Belegschaft:
Die JAV sollte gut über die Rechte und Pflichten des Betriebs und der Beschäftigen informiert sein. Da es sich um komplexe Inhalte handelt, muss die JAV sich entsprechend vorbereiten. Um diese Aufgabe zu erleichtern, bieten Gewerkschaften oft Schulungen zu den wichtigsten Inhalten an. Es ist wichtig, dass die Informationen, die von der JAV weitergegeben werden, korrekt und vollständig sind. Dies ist eine große Verantwortung der JAV-Mitglieder.

4. Kommunikation innerhalb des Betriebes:
Es ist wichtig, dass die JAV die Kommunikation zu den Kolleginnen und Kollegen sucht. Wenn Auszubildende nicht wissen, dass es eine JAV gibt, können sie sich nicht an sie wenden. Daher ist es wichtig, den Kontakt zu den jungen Beschäftigten zu suchen und sie regelmäßig zu informieren, z.B. zur Berechnung der Vergütung und der  Urlaubstage, zum Recht auf Bildungsurlaub/Bildungszeit und Krankschreibung. Es ist ebenso wichtig, im Austausch mit dem Betriebsrat und dem Personalrat zu stehen, da die Vertretung auf die Zusammenarbeit angewiesen ist. Nur der Betriebs- und der Personalrat können direkt mit der Betriebsleitung Verhandlungen führen.

5. In Konflikten vermitteln:
In Konfliktfällen kann die JAV eine Vermittlung einleiten und unterstützen.

6. Hilfe auch nach der Ausbildung:
Die JAV kann Auszubildenden dabei helfen nach beendeter Ausbildung vom Betrieb in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.

Die  JAV ist im Betrieb tätig. Ihre Zuständigkeit endet sozusagen an der Betriebstür. Darüber hinaus kann sie zwar beraten und informieren, allerdings ohne direkte Einflussmöglichkeit (z.B. der Berufsschule gegenüber).

Die Funktion des JAV ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, was bedeutet, dass man kein extra Geld dafür bekommt.
Die JAV-Arbeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt.

Da es sich aber um eine sehr wichtige und auch kritische Rolle handelt, steht den Vertreter*innen in der JAV eine Reihe von Rechten zu. Diese sollen die JAV-Arbeit schützen, falls es zu größeren Problemen und Auseinandersetzungen im Betrieb kommt.

Schutz der JAV:
Behinderung der JAV-Arbeit ist verboten: Die Mitbestimmungsrechte besagen, dass niemand die Wahl oder die Arbeit der JAV-Mitglieder oder der JAV insgesamt behindern darf. Die Beteiligten dürfen nicht unter Druck gesetzt, erpresst oder gehindert werden, an Sitzungen teilzunehmen. Es ist verboten, auf ihre Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Ebenso darf man die JAV-Mitglieder nicht überwachen oder dokumentieren. Es ist auch verboten,  die Arbeit mit Geld, Geschenken oder guten Verträgen zu beeinflussen.

Niemand darf wegen seiner JAV-Tätigkeit persönlich benachteiligt werden. Dies gilt sogar als Straftat. JAV-Vertreter*innen dürfen nicht schlechter bezahlt werden und dürfen auch nicht mehr oder schlechtere Arbeit zugeteilt bekommen. Sie müssen  von der Arbeit freigestellt werden, um ihre Tätigkeit als JAV wahrnehmen zu können.

Nach Beendigung der JAV-Funktion darf das ehemalige JAV-Mitglied auch nicht belohnt oder befördert werden.

Kündigungsschutz: Während der Amtszeit und bis zu einem Jahr danach kann einem JAV-Mitglied nicht ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) gekündigt werden. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur möglich, wenn es einen nachvollziehbaren und nachweisbaren wichtigen Grund gibt und der Betriebsrat zugestimmt hat. Der Kündigungsschutz gilt bereits während der Kandidatur.

Übernahme nach der Ausbildung: Der Betrieb ist in der Regel dazu verpflichtet, ein JAV-Mitglied im Anschluss an ihre/seine Ausbildung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

  1. Das Betriebsfassungsgesetz (BetrVG), §§ 57_64 für Privatbetriebe
  2. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), §§ 57 – 64 für öffentlichen Dienst z.B. Bundesbehörde.
  3. Das Landespersonalvertretungsgesetz (PersVG), §§ 60 – 69 für öffentlichen Dienst z.B. Landesbehörde.
  4. Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MWG-DKD) für evangelische Einrichtungen.
  5. Die Mitarbeiterordnungsvertretungen (MAVO) für katholische Einrichtungen.

Buchtipp

Alle Informationen die ihr zu diesem Thema braucht,
findet ihr in dem einfach und gut strukturierten Buch:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung
von Andreas Spannemann
veröffentlich in dem Bund-Verlag

Information und Seminare zur Schulung für JAV

Angebote der Gewerkschaften: