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Beratung – Entwurf

Bildrechte

Um sich vor Ungerechtigkeiten zu schützen, muss man seine Rechte kennen!

Zwei oder drei Jahre Ausbildung sind ein wichtiger Abschnitt im Leben eines Menschen und können den weiteren Werdegang stark beeinflussen. Um bestens dafür vorbereitet zu sein, den größten Nutzen daraus zu ziehen und sich vor Ungerechtigkeiten oder Probleme während der Auszubildendenzeit zu schützen, ist es äußerst wichtig die bestehenden Pflichten und Rechte gut zu kennen. Daher stellen wir euch die drei wichtigsten Gesetzte für Auszubildende vor:

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das Berufsbildungsgesetz regelt die wichtigste Rechtsgrundlage für Auszubildende. Hier finden sich Vorschriften über das Ausbildungsverhältnis, die Voraussetzungen des Ausbildungsvertrages und die Pflichten von Lehrling und Ausbilder.

Die Pflichten umfassen unter anderem Verhaltensregelungen, die die Auszubildenden beachten müssen. Auch der Lohnanspruch, die Kündigung und die Voraussetzungen die ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss, damit er überhaupt Azubis ausbilden kann, sind hier geregelt. Auch Reglungen über den Ablauf der Prüfungen und den Anspruch auf ein Zeugnis sind hier festgelegt.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält für den jugendlichen Beschäftigten spezielle Schutzvorschriften. Es gilt für alle, die noch minderjährig sind, also noch unter 18 Jahre alt sind. Die Regelungen spielen vor allem bei der Dauer der Arbeitszeit (regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden tägliche Arbeit) und beim Urlaub eine Rolle.

Kinder unter 15 Jahren unterliegen einem Beschäftigungsverbot. Auch bestimmte gefährliche Arbeiten darf der Jugendliche nicht ausführen. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber von diesen Regelungen aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen zulässt. Der Arbeitgeber ist im Übrigen dazu verpflichtet dieses Gesetz in seinem Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen, um minderjährige Mitarbeiter zu informieren.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers für alleTätigkeitsbereiche. Darunter fallen die Pflichten und Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zu­ständigen staatlichen Behörden (Gewerbeaufsicht, Gesetzliche Unfallversicherung).

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Ar­beit zu gewährleisten und zu verbessern. Daraus folgt, dass die am Arbeitsplatz beste­henden Gesundheitsgefährdungen erst einmal beurteilt werden müssen. Wird ein Gefährdungspotenzial festgestellt, sind zielgerichtete, wirksame und kostengünstige Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen.

Wichtige Paragraphen des BBiG-Gesetz, die du in der Ausbildung kennen solltest:

Weitere Informationen über Gesetze zu den Themen Arbeitszeit und Gesundheit